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Prüfung elektrischer Anlagen und Betriebsmittel

Prüfung elektrischer Anlagen und Betriebsmittel. Welche Prüfungen braucht das Unternehmen? Hinweis: Neue VdS-Richtlinie 2871

Betreibt ein Unternehmen elektrische Anlagen und Betriebsmittel, trägt jede Führungskraft im Rahmen der ihr übertragenen Pflichten eine große Verantwortung für die Sicherheit der eigenen Beschäftigten, aber auch für jede andere Person, die durch die Anlagen zu Schaden kommen kann. In elektrischen Anlagen und Betriebsmitteln auftretende Fehler werden im betrieblichen Alltag häufig nicht bemerkt, können aber eine erhöhte Brand- und Unfallgefahr bedeuten! Durch die Vielzahl der Gesetze, Verordnungen und Richtlinien ist es aber für die Führungskraft nicht immer leicht zu beurteilen, welche Prüfungen durch sie zu veranlassen sind, um die Sicherheit elektrischer Anlagen und Betriebsmittel zu gewährleisten und sich nicht dem Risiko einer persönlichen Haftung auszusetzen.

Prüfung gemäß DIN / VDE
Für die Errichtung und den Betrieb elektrischer Anlagen gelten die vom Verband der Elektrotechnik Elektronik Informationstechnik e.V. (VDE) und der Deutschen Kommission Elektrotechnik Elektronik Informationstechnik (DKE) herausgegebenen VDE-Bestimmungen sowie die vom Deutschen Institut für Normung (DIN) herausgegebenen DIN-Normen. Dabei handelt es sich um anerkannte Regeln der Technik, deren Einhaltung grundsätzlich freiwillig ist. Jedoch kann sich aufgrund von Rechts- oder Verwaltungsvorschriften sowie aufgrund von Verträgen oder sonstigen Rechtsgründen eine Anwendungspflicht ergeben.. Ob eine elektrische Anlage diesen Regelwerken entsprechend errichtet wurde und betrieben wird, kann nur durch eine Prüfung der Anlagen gemäß DIN / VDE festgestellt werden.

Prüfung gemäß UVV BGV A3
Darüber hinaus verpflichten die Berufsgenossenschaften als Träger der gesetzlichen Unfallversicherung die Unternehmen in ihrer Unfallverhütungsvorschrift UVV BGV A3 (alte Bezeichnung bis 31.12.2004: UVV BGV A2) konkret, die ortsfesten elektrischen Anlagen und Betriebsmittel sowie die ortsveränderlichen Geräte regelmäßig auf ihren ordnungsgemäßen Zustand überprüfen zu lassen. Diese Forderung hat auf Grund eines Artikels im Sozialgesetzbuch VII Gesetzescharakter und macht den Unternehmer und die Führungskraft im Rahmen ihrer Pflichtenübertragung persönlich für die Folgen eines Unfalls im Zusammenhang mit den betrieblichen elektrischen Anlagen und Betriebsmitteln haftbar. Die Prüfung ist zu dokumentieren und der Berufsgenossenschaft auf Verlangen vorzulegen.

Prüfung gemäß Klausel 3602
Auch die Feuerversicherer fordern in ihren Verträgen die regelmäßige Überprüfung der elektrischen Anlagen durch einen VdS-anerkannten Sachverständigen (Klausel 3602 §7 AFB 87). Diese Prüfung ist in der Regel jährlich zu wiederholen. Kommt der Betreiber dieser Forderung nicht nach, so droht der Verlust des Versicherungsschutzes, d.h. der Feuerversicherer kann im Zweifelsfall die Schadensregulierung ablehnen, was im Falle eines Brandschadens ernste wirtschaftliche Konsequenzen für das Unternehmen nach sich ziehen kann und somit ein unkalkulierbares Risiko für das Unternehmen bedeutet.

Neue VdS-Richtlinie VdS 2871
Haben viele Versicherer in der Vergangenheit die Prüfung gemäß DIN / VDE und UVV BGV A3 als ausreichend betrachtet, ist dies spätestens mit Einführung der neuen VdS-Richtlinie 2871 (Prüfrichtlinie für Sachverständige) nicht mehr möglich. Die Prüfung der ortsfesten elektrischen Anlagen kann nur noch durch einen VdS-anerkannten Sachverständigen erfolgen und muss entsprechend der VdS 2871 durchgeführt und dokumentiert werden. Die wichtigsten Änderungen sind: Temperaturmessungen an der Anlage mittels Pyrometer oder Thermografie, Messung des Neutralleiterstroms in Anlagen mit hohem Anteil elektronischer Verbraucher.

Alle Prüfungen elektrischer Anlagen dienen in erster Linie der Feststellung, ob der Schutz von Personen und Sachen sichergestellt ist. Sie sollen Mängel aufdecken, die beim Errichten oder im Betrieb entstanden sind. Geprüft wird durch Besichtigung und Erprobung der zugänglichen Anlageteile sowie stichprobenartiges Messen des Zustandes der Anlagen und Betriebsmittel.

Doch die Prüfung dient nicht nur dem Personen- und Sachschutz. Die rechtzeitige Feststellung und Behebung von Mängeln erhöht die Verfügbarkeit der elektrischen Anlagen und Betriebsmittel, ohne die heute kein Betrieb mehr funktionieren kann, sei es in der Produktion oder in der Verwaltung. Defekte Geräte und Anlagen können kurzschlussbedingte Stromausfälle verursachen. Stromausfälle bedeuten Stillstandzeiten für den Betrieb. Nicht zuletzt können Stromausfälle zu Datenverlusten in EDV-Anlagen führen. Für das Unternehmen bedeutet das nicht kalkulierbare Kosten und Risiken, die durch die regelmäßige Überprüfung der Anlagen und Geräte vermieden werden können

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