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Einsatz von elektrotechn. unterwiesenen Personen

Einsatz von elektrotechnisch unterwiesenen Personen. Was ist eine elektrotechnisch unterwiesene Person (EUP)?

Eine Elektrotechnisch unterwiesene Person (EUP) ist eine Person, die keinen elektrotechnischen Beruf erlernt hat, aber durch theoretische und praktische Fortbildung zu begrenzten Eingriffen in elektrische Anlagen qualifiziert ist.
VDE 0105 Teil 100 definiert die elektrotechnisch unterwiesene Person wie folgt: "Elektrotechnisch unterwiesene Person ist, wer durch eine Elektrofachkraft über die ihr übertragenen Aufgaben und möglichen Gefahren bei unsachgemäßem Verhalten unterrichtet und erforderlichenfalls angelernt sowie über die notwendigen Schutzeinrichtungen und Schutzmaßnahmen belehrt wurde."
Die Unfallverhütungsvorschrift BGV A3, §3(1) verlangt: "Der Unternehmer hat dafür zu sorgen, dass elektrische Anlagen und Betriebsmittel nur von einer Elektrofachkraft oder unter Leitung und Aufsicht einer Elektrofachkraft den elektrotechnischen Regeln entsprechend errichtet, geändert und instand gehalten werden."
Da in vielen Betrieben keine Elektrofachkraft ständig verfügbar ist, können elektrotechnisch unterwiesene Personen einfache Wartungsmaßnahmen oder Prüfungen vornehmen. Dazu zählen beispielsweise:
· Auswechseln von Leuchtstoffröhren unter Spannung
· Bedienung von Schaltschränken
· Fehlersuche an Schaltkästen oder Verteilern (nach Maßgabe der Elektrofachkraft)
· Prüfung von elektrischen Maschinen auf erkennbare Mängel
· Prüfung auf Spannungsfreiheit
· das Zurücksetzen von Motorschutzschaltern
· das Freischalten von elektrotechnischen Betriebsmitteln durch Ausschalten von Leitungsschutzschaltern oder herausnehmen von Schmelzsicherungseinsätzen oder NH-Sicherungselementen.
· Reinigen elektrischer Anlagen bzw. elektrischer Betriebsstätten
· Arbeiten in der Nähe von unter Spannung stehenden aktiven Teilen
·
Die elektrotechnisch unterwiesene Person darf keine Instandsetzungen oder Installationen durchführen.
Während die Elektrofachkraft mögliche Gefahren erkennen und die ihr übertragenen Arbeiten eigenverantwortlich beurteilen muss, also Fachverantwortung trägt, gilt die elektrotechnisch unterwiesene Person als ausreichend qualifiziert, wenn sie über die ihr übertragenen Aufgaben und die möglichen Gefahren bei unsachgemäßen Handeln sowie über die notwendigen Schutzeinrichtungen und Schutzmaßnahmen ausreichend unterwiesen, eingewiesen und - falls erforderlich - angelernt worden ist.
Der Betrieb bzw. die Elektrofachkraft ist dafür verantwortlich, dass die elektrotechnisch unterwiesene Person die ihr übertragenen Aufgaben weisungsgemäß ausführt und muss dies stichprobenartig (mind. einmal pro Jahr) prüfen. Weiterhin ist die elektrotechnisch unterwiesene Person von Aufnahme der Tätigkeiten schriftlich zu bestellen. Je nach Häufigkeit des Einsatzes ist eine regelmäßige Wiederholung der Unterweisung erforderlich.
Der Betrieb bzw. die Elektrofachkraft ist dafür verantwortlich, dass die elektrotechnisch unterwiesene Person die ihr übertragenen Aufgaben weisungsgemäß ausführt und muss dies stichprobenartig (mind. einmal pro Jahr) prüfen. Weiterhin ist die elektrotechnisch unterwiesene Person von Aufnahme der Tätigkeiten schriftlich zu bestellen. Je nach Häufigkeit des Einsatzes ist eine regelmäßige Wiederholung der Unterweisung erforderlich.
Arbeiten, die einer elektrotechnisch unterwiesenen Person übertragen werden können
Überwachen / Prüfen
· Sichtkontrollen bei geöffneter Verteilung oder geöffnetem Schaltschrank
· Fehlersuche an Schaltkästen oder Verteilungen, Suche nach ausgelösten Sicherungen
· Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Geräte gemäß UVV BGV A3 unter Verwendung geeigneter Messgeräte
Auswechseln von Teilen / Instandsetzen
· Einsetzen oder Herausnehmen von Glüh- und Leuchtstofflampen und herausnehmbaren Zubehör wie z.B. Starter
· Einsetzen oder Herausnehmen von Sicherungseinsätzen bei Nennspannungen bis 1000V
· Schalten von Leitungsschutzschaltern bei Nennspannungen bis 1000V#
· Auswechseln defekter und Befestigen loser Schutzverkleidungen an Steckdosen und Schaltern im spannungsfreien Zustand
Für welche Mitarbeiter ist der Nachweis dieser Qualifikation erforderlich?
Verwaltung
Mitarbeiter im Bereich Haustechnik oder Zentrale Dienste, die u.a. Leuchtmittel austauschen, Arbeitsplätze aufbauen oder einrichten (Verkabeln), zur Störungsbeseitigung in Verteilungen Sicherungen aus- oder einschalten oder zu Kontrollzwecken elektrische Betriebsräume betreten.
Einzelhandel
Mitarbeiter im Verkauf, die mit elektrischen Betriebsmitteln im Betrieb umgehen, z.B. Fachverkäufer für Beleuchtung. Mitarbeiter, die mit der Umgestaltung oder Dekoration der Verkaufsflächen beauftragt werden und hier auch Leuchten oder andere elektrische Betriebsmittel installieren.
Gewerbe
Mitarbeiter im Lagerbereich, die Elektrogeräte verwalten und herausgeben, Mitarbeiter im Bereich Haustechnik oder Zentrale Dienste, die u.a. Leuchtmittel austauschen oder zu Kontrollzwecken elektrische Betriebsräume betreten.
Dienstleistungen
Reinigungspersonal, welches auch in technischen Betriebsräumen bzw. elektrischen Betriebsräumen eingesetzt wird, Reinigungspersonal, welches zur Reinigung elektrischer Betriebsmittel wie z.B. Leuchten, Ventilatoren Großküchen o.ä. eingesetzt wird.
Lehrgang Elektrotechnisch unterwiesene Person (EUP)
Mit diesem Lehrgang erwerben sich die Teilnehmer die Qualifikation „Elektrotechnisch unterwiesene Person“ und können somit zu abgeschlossenen elektrischen Betriebsstätten Zutritt erhalten bzw. begrenzte Tätigkeiten wahrnehmen, wie z.B. Arbeiten in der Nähe unter Spannung stehender Teile, Reinigung elektrischer Betriebsräume, Auswechseln von Leuchtstoffröhren unter Spannung usw. Die dazu erforderlichen Kenntnisse sowie Hinweise auf besondere Schutzmaßnahmen zur Unfallverhütung werden durch den Lehrgang vermittelt.
Zielgruppe des Lehrgangs sind Personen, zu deren fachübergreifenden Tätigkeiten auch der Umgang mit elektrischen Betriebsmitteln gehört oder die abgeschlossene elektrische Betriebsstätten betreten müssen, insbesondere auch Hausmeister.
Inhalt der Veranstaltung:
· Rechtliche Verantwortung von Unternehmern, Führungskräften und elektrotechnisch unterwiesenen Personen
· Bestellung zur elektrotechnisch unterwiesenen Person
· Unfallverhütungsvorschriften BGV A1, BGV A3, DIN VDE 0105 Teil 100
· Mitgeltende Normen und Regeln der Technik
· Zulässige Tätigkeiten der elektrotechnisch unterwiesenen Person
· Grundlagen der Elektrotechnik
· Wirkungsweise und Gefahren des elektrischen Stroms
· Schutzmaßnahmen
· Sicherheitsgerechtes Verhalten
· Lernerfolgskontrolle
Dauer der Veranstaltung 16 Seminarstunden. Teilnehmerzahl 10-15 Personen pro Veranstaltung. Die Teilnehmer erhalten nach Abschluss des Lehrgangs eine Teilnahmebescheinigung.
Rechtsquellen / Schriften
Unfallverhütungsvorschrift UVV BGV A3
Merkblatt der BGE M 37 Einsatz von elektrotechnisch unterwiesenen Personen
DIN VDE 0105 Teil 100 „Betrieb von elektrischen Anlagen“
DIN VDE 0100 Teil 410 „Schutz gegen gefährliche Körperströme“

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